Hi, du klingst aber nett!

Elternvortrag zum Thema „Cybergrooming und Co.“

 „Warum sind Sie hier? Welche Erfahrungen haben Sie dazu bewogen, sich heute mit mir zu diesem Thema auszutauschen?“ Mit diesen Fragen an das Publikum startete Herr Hauptkommissar Wilke den gut besuchten Elternvortrag am Arnold-Janssen-Gymnasium.

Aus den Antworten der ca. 60 Anwesenden wurde klar, dass sowohl eine große Unsicherheit bezüglich der Gefahren für Kinder und Jugendliche während der Benutzung von Chats und Internetplattformen herrscht, aber auch schon persönliche Erfahrungen mit übergriffigen Chatnachrichten auf den Handys der Kinder gemacht wurden.

Herr Wilke startete daher direkt mit den rechtlichen Vorgaben, die den Straftatbestand bezüglich des Erstellens und Verbreitens von Gewaltdarstellungen, des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ganz besonders die unterschiedlichen Paragraphen zu sexueller Belästigung umfassten.

Am Morgen hatten bereits Schulklassen diesen Vortrag gehört. Ein Mikrofon brauchte der Referent an diesem Tag nicht. Viel zu bestürzt waren die Jahrgangsstufen der Mittelstufe über die aufklärenden Inhalte. Man hätte buchstäblich eine Stecknadel fallen hören können.

„Cybermobbing ist digitale Gewalt, aber in Deutschland (noch) kein Straftatbestand“, so fasste Herr Wilke diesen Punkt zusammen. „Und keine Schule möchte Klassengruppen auf WhatsApp, weil die immer zu Problemen führen.“ Wie während des ganzen Vortrags, stellte er reale Anzeigen von Opfern vor, die bei der Polizei eingegangen sind. Das Publikum wurde dadurch mit der Realität dieser Taten von Mobbing bis hin zum Selbstmordzwang in Chats und Chatgruppen konfrontiert und die Betroffenheit der Anwesenden wurde auch die Rückfragen deutlich. Die Fragen bezogen sich vor allen Dingen auf die strafrechtliche Verfolgung der meist jugendlichen Täter. Herr Wilke musste hier die durch das Alter eingeschränkte Verfolgung einräumen, machte aber auch ganz deutlich, dass es sich hier immer um Erziehungsarbeit handele, da eine Strafanzeige keine pädagogische Maßnahme sein könne.

In diesem Punkt nahm der Referent die Eltern ganz deutlich in ihre Pflicht: „Wieso haben Kinder schon ein Smartphone, WhatsApp, etc.? Wenn sie es haben, warum dürfen sie das unkontrolliert benutzen? Sie würden Ihrem Kind auch nicht das erste Fahrrad schenken und sagen `Hier ist das Fahrrad, steig auf. Ach so, und pass im Straßenverkehr ein bisschen auf und ein Helm wäre nicht schlecht‘.“

Auf diese lockere und humorvolle Art ließ sich das Publikum gerne auf seine eigene Verantwortung hinweisen. Es wurde auch betont, dass die Eltern vor allen Dingen im Gespräch mit ihren Kindern bleiben müssen, um sie begleiten und unterstützen zu können, z.B. gemeinsam Chats besprechen, Einstellungen der Chats überprüfen, usw. Das schafft eine Vertrauensbasis, die auch schützen kann.

Herr Wilke machte noch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam, der das Interesse der Eltern an der Kontrolle der digitalen Fußabdrücke des Nachwuchses noch steigerte. Die Fahndung bei z.B. Strafanzeigen wegen der Verbreitung verfassungswidriger Kennzeichen läuft über die Handynummern. Da in der Regel die Eltern die Verträge für die Kinder abschließen, sind diese die Strafverfolgten und auch strafmündig. So ein Verfahren wird damit auch eröffnet und ist für die Betroffenen dann höchst unangenehm.

Damit war die Überleitung zu Thema „sexuelle Belästigung“ gelungen, denn gerade dieser Bereich ist sowohl strafrechtlich als auch hinsichtlich der Konsequenzen für die Betroffenen besonders hart.

Das Publikum durfte zunächst für viele neue Begriffe wie „Dickpics“ und „Vulvapics“ lernen, die das Fotografieren und Verschicken von Genitalien beschreiben. Auch wenn es „eigene“ Fotos sind, handelt es sich um den Besitz pornographischen Materials, bei Kindern und Jugendlichen um Kinderpornographie, die einen Verbrechenstatbestand beschreibt (Anmerkung: inzwischen wurde dieses Gesetz zum Schutz der Beweissichernden überarbeitet).

Herr Wilke betonte hinsichtlich dieses Themenkomplexes, dass das Vertrauen des Kindes entscheidend ist, da meist nur durch die Aussagen des Kindes die Situation aufgeklärt werden kann. Das gilt auch für z.B. Cybergrooming, da hier Kinder und Jugendliche über zunächst scheinbar Gleichaltrige in ein freundschaftliches Verhältnis gelockt werden „Hi, du klingst aber nett!“. Am Ende führt das aber zu der Aufforderung, sexualisierte (Nackt-) Fotos oder Videos zu versenden. Die Kontaktaufnahme läuft dabei auch über Chats in online-Spielen, der weitere Kontakt wird dann oft aufgrund der hohen Verschlüsselung auf WhatsApp ausgebaut. Diese traumatisierenden Erlebnisse werden noch gesteigert durch die hohe Gefahr, dass es zu einem realen Treffen kommen könnte. Zu diesem Themenkomplex gehört auch der Vorgang der „Sextortion“, bei dem im Nachhinein sexualierte Fotos/Videos für Erpressung verwendet werden.

Für Unterstützung im Umgang mit Gefahren durch Internet, Chats, etc. kann die Seite „www.klicksafe.de“ hilfreich sein.

Herr Wilke hob noch einmal hervor, dass auch jedes Gericht von den Eltern und Erziehungsberechtigten verlange, dass diese mit ihren Kindern über Sicherheit und Verhalten im Netz und in Chats im Austausch bleiben. „Ihre Kinder sind klug, aber eben auch noch lebensdoof! Bleiben Sie in einem vertrauensvollen Austausch und greifen Sie nicht zu Strafen, wie das Handy/den Zugang zu sperren. Akzeptieren Sie, dass Fehler passieren und stehen Sie Ihrem Kind unterstützend zur Seite. So können Sie möglicherweise Schlimmeres -auch zukünftig- verhindern.“ Mit diesen Worten beendete Herr Wilke einen informativen, aber vor allen Dingen trotz der schweren Kost, sehr unterhaltsamen Vortrag und gab noch Raum für persönliche Rückfragen.

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2024-10-23T18:42:09+02:00
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